Minderjährige können über Organspende entscheiden
Köln (dpa/tmn) - Bereits Minderjährige können darüber entscheiden, ob sie Organe und Gewebe spenden wollen. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Jugendliche ab ihrem 16. Geburtstag erklären, dass sie dazu bereit sind
Schon ab dem 14. Geburtstag sei es möglich, einer Organ- und Gewebeentnahme zu widersprechen, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln. Am besten bekundet man seinen Willen in einem Organspendeausweis.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sind am Mittwoch (29. Juni) zusammengekommen, um über ein neues Transplantationsgesetz zu beraten. Es soll den mehr als 12 500 Schwerkranken helfen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Bislang gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, wonach ein Mensch zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende geäußert haben muss.
Zur Debatte stehen auch eine Widerspruchslösung und eine Entscheidungslösung. Bei letzterer wird jeder Bürger mindestens einmal gefragt, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder nach seinem Hirntod zum Organspender werden kann, wenn er das nicht vorher abgelehnt hat.
Nach Angaben der BZgA sind 74 Prozent der Bevölkerung bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Allerdings verfügen nur 25 Prozent über einen Organspendeausweis. Eine ähnliche Diskrepanz zwischen geäußerter Zustimmung und Besitz eines Ausweises ermittelte die BZgA kürzlich in einer Umfrage unter Ärzten.
Demnach ist die Ärzteschaft mit überwiegender Mehrheit zwar grundsätzlich positiv gegenüber dem Spenden eingestellt. Mehr als drei Viertel (78 Prozent) würden nach ihrem Tod Organe und Gewebe spenden, aber nur etwa die Hälfte (51 Prozent) besitzt einen Organspendeausweis. Für die niedrige Rate von Organspenden nach dem Tod machen die befragten Ärzte vor allem Ängste (95 Prozent) und mangelnde Information (94 Prozent) der Bürger verantwortlich. Aber auch die Ärzteschaft selbst fühlt sich demnach nicht genug informiert (66 Prozent) oder sieht Mängel im Transplantationsgesetz (64 Prozent).