Nach Krampfaderbehandlung meist nur kurze Schonfrist nötig

Berlin (dpa/tmn) - Nach einer Krampfaderbehandlungen sind Patienten schnell wieder auf den Beinen. In vielen Fällen kann sogar auf eine Krankschreibung verzichtet werden. Bestimmte Sportarten sowie Saunabesuche sind allerdings vorübergehend tabu.

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Nach einer Krampfaderbehandlung sind Patienten in der Regel sehr schnell wieder fit und können zum Beispiel bald wieder zur Arbeit gehen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in Berlin hin. Werden die kranken Blutgefäße mittels Chemikalien, per Laser oder Radiowellen verödet, müssen die Betroffenen nicht einmal krankgeschrieben werden. Denn sie können direkt nach der Behandlung die Praxis verlassen.

Allerdings sollten sie erst eine Woche danach mit leichtem Sport wie Radeln oder Schwimmen anfangen, erläutert die DGÄPC in einem neuen Ratgeber. Aktivitäten wie Volleyball, Squash oder Fußball sind für längere Zeit tabu, da sie die Venen stark belasten. Auch auf Saunabesuche und intensive Sonnenbäder sollten sie für 14 Tage verzichten.

Ähnlich unkompliziert ist meist die Phase nach einer Behandlung mit der CHIVA-Methode. Dabei wird die Hauptkrampfader am erkrankten Abschnitt abgebunden und so der Druck auf das Blutgefäß verringert. Der Patient ist durch die nur kleinen OP-Schnitte kaum beeinträchtigt.

Beim Stripping-Verfahren wird der erkrankte Teil der Vene mit einer Sonde über einen Schnitt in der Leiste herausgezogen. In diesem Fall muss der Patient zwischen 5 und 30 Tagen mit der Arbeit aussetzen. Er sollte aber schon am Tag nach dem Eingriff oft herumlaufen, raten die Mediziner. Erst nach etwa sechs Wochen kann er allmählich mit durchblutungsfördernder Gymnastik, Radeln oder Schwimmen beginnen.