Wer den Beipackzettel verlegt hat, kann sich diesen unter www.patienteninfo-service.de heraussuchen.
Auf der Webseite sind die Gebrauchsinformationen zu fast allen in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln verfügbar: zum online Lesen oder Ausdrucken, auch in Formaten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Pharmazeuten Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben dürfen. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und ihre Kunden bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das deutsche Apothekenrecht (Az. BVerwG 3 C 30.13).