Reform der Organspende - Das erwartet Patienten
Berlin (dpa) - In einer emotionalen Debatte hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag (22. März) über eine weitreichende Reform bei Organspenden beraten. Ziel ist es, die Rettung von mehr Todkranken möglich zu machen.
Hier ein Überblick, was Patienten künftig erwartet:
Alle Versicherten ab 16 Jahren werden von diesem Sommer an von ihren Krankenkassen schriftlich befragt, ob sie Organspender sein wollen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihren Versicherten binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes Informationsmaterial und einen Spendeausweis zu schicken. Auf dem Ausweis soll die Entscheidung dokumentiert werden. Die Information soll die Menschen aber nicht beeinflussen. Jeder kann die Unterlagen auch unbesehen wegwerfen.
Die Unterlagen sollen zusammen mit der derzeit ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte, der Beitragsmitteilung oder auf andere Weise geschickt werden. Solche Briefe sollen die Versicherten alle zwei Jahre bekommen, bis man eine Entscheidung auch auf der Gesundheitskarte speichern kann. Ansprechpartner für alle Fragen sollen genannt werden. Auch die Pass- und Ausweisstellen von Bund und Ländern sollen die Materialien aushändigen.
Wenn die Betreibergesellschaft von Kassen, Ärzten und Kliniken (Gematik) auf der Gesundheitskarte ein elektronisches Fach eingerichtet hat, in dem die Entscheidung gespeichert werden kann, soll den Versicherten auch dieses möglich sein. Eine Testphase soll frühestens 2014 beginnen. Mit Zustimmung der Versicherten soll die Kasse die Daten auf der Karte speichern. Man kann aber auch weiter den Papierspendeausweis benutzen.
Die Kliniken müssen den Hirntod aller möglichen Organspender melden und mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der mögliche Spender identifiziert, meldet und als Verbindungsglied des Krankenhauses zu den Transplantationszentren dient. Er soll auch das übrige Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende unterstützen und die Angehörigen betreuen.
Die Lebendspende wird erleichtert. Die Versicherung des Empfängers soll für alle möglichen Kosten und Nachteile des Spenders aufkommen müssen. So wird eine Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer eingeführt, die ein Organ spenden und für die Zeit der Operation und Behandlung ausfallen.