Stammzellen für 72-Jährige - Kasse muss Therapie zahlen

Hamburg (dpa/tmn) - Das Alter spielt keine große Rolle: Müssen einem Patienten Stammzellen transplantiert werden, übernimmt die Kosten die Krankenkasse. Das gilt auch, wenn die Patientin schon 72 Jahre alt ist.

Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Stammzelltransplantation übernehmen, wenn damit das Leben einer 72-jährigen Patientin gerettet werden kann. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein hinweist (Az.: S 35 KR 118/10). In dem Fall war bei einer 72-Jährigen aus einer Reifungsstörung der Blutzellen im Knochenmark eine akute Leukämie geworden. Das Krankenhaus hielt daraufhin eine Stammzelltransplantation für zwingend erforderlich.

Die Kasse weigerte sich allerdings, die Kosten zu übernehmen, weil das Verfahren für eine Patientin dieses Alters nicht ausreichend erprobt sei. Die Kostenübernahme außerhalb einer klinischen Studie verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Die Richter urteilten anders. Sie folgten dem Gutachten des hinzugezogenen medizinischen Sachverständigen, wonach es für die Patientin keine alternative Therapie mit vergleichbaren Erfolgsaussichten gab. Das Verfahren sei auch bei einer 72-Jährigen kein Experiment. Ohne die Transplantation wäre die Frau nach Einschätzung der Mediziner innerhalb eines Jahres verstorben.