Kennzeichnungspflicht Stichprobe enthüllt fehlende Informationen an Fleischtheken

Stuttgart · Sie sollte für mehr Transparenz an der Fleischtheke sorgen, doch scheinbar nehmen Metzger und Fleischhändler die neue Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch nicht sonderlich ernst.

Die Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch wird sowohl von Metzgereien als auch von Supermärkten nicht vollständig umgesetzt.

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Seit gut 7 Wochen gilt die Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch. Doch wie sieht es aus an der Fleischtheke? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg machte eine Stichprobe, ob Kunden nun erkennen können, wo Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel aufgezogen und in welchem Land geschlachtet wurde.

Ergebnis vom Besuch von drei Metzgereien und fünf Supermärkten mit Frischetheken: „Kein Betrieb hat die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung vollständig und korrekt umgesetzt“, meldet Vanessa Schifano, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung. Bei allen Metzgereien fehlte die Herkunftsbezeichnung komplett, bei den Frischetheken waren die Informationen unvollständig. Entweder waren nur wenige Produkte gekennzeichnet oder es stand ein Land an den Produkten, aber nicht, ob das Tier dort aufgezogen oder geschlachtet wurde.

Kritik: Auch bei korrekter Kennzeichnung regionale Produkte nicht erkennbar

Wenn die Kennzeichnungspflicht so umgesetzt wird, führe das Verbraucher in die Irre anstatt für mehr Transparenz zu sorgen, ärgern sich die Verbraucherschützer. Sie kritisieren zudem einen Schwachpunkt der Regelung. Wer wirklich regional einkaufen will, erfahre nur das Land der Aufzucht und Schlachtung. Da könne ein Hähnchen mehrere Hundert Kilometer hinter sich haben, weil es etwa zum Beispiel in Schleswig-Holstein aufgezogen, in Sachsen-Anhalt geschlachtet und in Baden-Württemberg verkauft wurde. Da müsse die Herkunftskennzeichnung noch weiter präzisiert werden.

Die Verbraucherzentrale rät: Wer Verstöße gegen die neue Informationspflicht zur Herkunft von unverpacktem Fleisch feststellt, kann das der örtlichen Lebensmittelüberwachung oder der Verbraucherzentrale melden.

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(dpa)