Urlaub in Großbritannien: Krankenversicherung gilt weiterhin
Berlin (dpa/tmn) - Nach dem Brexit-Votum ändert sich erstmal nichts für Touristen, die auf ihrer Reise in Großbritannien erkranken. Denn bis zum EU-Austritt der Briten gilt eine Übergangsfrist, für die zunächst bis zu zwei Jahre vorgesehen sind.
In dieser Zeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland weiterhin - allerdings jeweils nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das bestätigten der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Was nach der Übergangsfrist gilt, muss neu verhandeln werden. Somit ist noch nicht klar, ob der Status quo danach erhalten bleibt.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Reisenden, die Versicherungsbedingungen vor einem Auslandsaufenthalt genau zu prüfen. „Die Kosten für einen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nie und die privaten selten“, sagt Boss. Doch gerade der Rücktransport könne teuer werden. Somit lohnt es sich für gesetzlich und privat Krankenversicherte meist vor ihrer Reise zusätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.