Urteil: Ärzte müssen sich fortbilden
Koblenz (dpa) - Ärzte müssen sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fortbilden und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Behandlung von Patienten einfließen lassen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
Dazu zähle, in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlichte Erkenntnisse umzusetzen, so die Richter (Aktenzeichen 5 U 1450/11). Falls Ärzte dies nicht tun, könne es zu groben Behandlungsfehlern und bei Patienten zu einem Anspruch von Schmerzensgeld kommen.
In dem konkreten Fall sprach das OLG einer Patientin eines Mainzer Krankenhauses ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zu, weil sie nach einer Operation unter heftigem Erbrechen und Übelkeit gelitten hatte. Die damals 46-Jährige hatte sich im März 2005 einem gynäkologischen Eingriff unterzogen. Vor der Operation hatte sie angegeben, die üblichen Narkosemittel nicht zu vertragen. Als sie nach dem Eingriff unter Übelkeit und Erbrechen litt, klagte sie gegen die Klinik sowie den operierenden Arzt auf Schmerzensgeld. Vor dem Mainzer Landgericht scheiterte sie zunächst, hatte nun aber vor dem OLG in einem Punkt Erfolg.
Die Klage gegen den Arzt wurde abgewiesen, weil nach Auffassung der Koblenzer Richter kein Behandlungsfehler vorlag. Allerdings sei die Narkose nicht mit der nötigen Sorgfalt erfolgt. Daher müsse das Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen. Der Frau hätte ein Medikament gegeben werden müssen, das ihre Übelkeit gemildert oder unterdrückt hätte. Die Erkenntnisse zu einem entsprechenden Wirkstoff seien 2004 in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden und hätten dem Narkosearzt zum Zeitpunkt der Operation bekannt sein müssen.