Vergebliche Suche nach Psychotherapeut dokumentieren

Berlin (dpa/tmn) - Wer trotz mehrfacher Versuche kurzfristig keinen Termin bei einem Psychotherapeut mit Kassenzulassung bekommt, kann seine Kasse um Kostenübernahme einer Privatbehandlung bitten.

Das ist möglich, wenn der Versicherte ansonsten mehr als drei Monate auf einen freien Behandlungsplatz warten müsste, weil das als grundsätzlich unzumutbar gilt. Allerdings sollte er seine vergebliche Suche nachweisen können, erläutert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin in ihrem neuen Ratgeber „Kostenerstattung“.

Dazu protokolliert der Versicherte seine vergeblichen Anrufe bei mindestens drei bis fünf Therapeuten mit Kassenzulassung in seiner Nähe und die dort genannten Wartezeiten. Dann lässt sich er sich schriftlich von einem Behandler mit Privatpraxis bescheinigen, dass dieser kurzfristig freie Termine hat und über „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ verfügt.

Diese Unterlagen reicht der Kassenpatient zusammen mit einer Bescheinigung seines Haus- oder Facharztes darüber, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist, bei der Kasse ein. In einem Anschreiben bittet er schließlich noch um die Kostenübernahme. Für Betroffene stellt die BPtK in ihrer Broschüre dazu einen Musterbrief bereit, der Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen der Kostenübernahme enthält.