Vorsicht bei vermeintlich gesunden Lebensmitteln

Berlin (dpa/tmn) - „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ Mit dem umstrittenen Slogan wirbt Ehrmann für den Fruchtquark „Monsterbacke“. Verbraucherschützer warnen generell: Käufer sollten bei Produkten stutzig werden, die damit werben, gut für die Gesundheit zu sein.

Beim Lebensmittelkauf sollten Verbraucher bei Werbeslogans zur Gesundheit misstrauisch werden. So lohnt sich ein Blick auf den Zuckergehalt, auch wenn das Produkt damit wirbt, gut für den Körper zu sein. Lebensmittel mit Vitamin C beispielsweise könnten gleichzeitig viel Zucker enthalten, erklärt Andreas Winkler von Foodwatch. „Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sollten generell verboten werden“, fordert Winkler deshalb.

Mit solchen Aussagen hat sich der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (14. November) beschäftigt. Konkret ging es um einen umstrittenen Werbeslogan des Allgäuer Joghurtherstellers Ehrmann. Die Firma druckte auf Packungen ihres Fruchtquarks „Monsterbacke“ den Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb verklagt. Der Vorwurf: Das positive Image von Milch werde einfach auf das Produkt übertragen, obwohl der Fruchtquark fast dreimal so viel Zucker enthalte. Auch der EU-Gutachter fordert, dass der Spruch durch weitere Hinweise zum behaupteten Vorteil ergänzt werden müsste - schließlich gälte Milch als gesund.

Ehrmann argumentiert hingegen, dass es sich bei dem Spruch nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe handele - und hier liegt der Knackpunkt für Verbraucher. Laut EU-Health-Claims-Verordnung ist es Lebensmittelherstellern nicht ohne Weiteres erlaubt, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz bestätigt. Die Unternehmen dürfen solche Aussagen nur dann machen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie auch wirklich stimmen. Enthält das Lebensmittel beispielsweise Magnesium, darf der Hersteller mit der Behauptung „verringert Müdigkeit“ werben. Der Slogan „reduziert Haarausfall“ wäre hingegen verboten.

Die EU-Kommission hat eine Liste mit erlaubten Behauptungen erstellt. Sie gilt seit Dezember letzten Jahres und umfasst 222 Aussagen. Rund 2000 weitere Angaben sollen noch geprüft werden.

Die Health-Claim-Verordnung ist bei Verbraucherschützern allerdings umstritten. Lebensmittelexpertin Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen kritisiert: „Viele Hersteller bedienen sich einfach der langen Liste an erlaubten Aussagen anders als ursprünglich gedacht.“ Sie reicherten ihre Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Substanzen an, um eine positive gesundheitliche Aussage auf die Verpackung drucken zu können. Dass das Produkt nach wie vor zum Beispiel viel Fett und Zucker enthalte, spiele dabei keine Rolle. „Das ist nicht im Sinne der Erfinder“, kritisiert Schauff.