Welches Obst und Gemüse in den Kühlschrank darf

Bonn (dpa/tmn) - Tomate nein, Kirsche ja: Obst und Gemüse vertragen Kälte unterschiedlich gut. Ein Überblick der Initiative „Zu gut für die Tonne“ zeigt, was wie aufbewahrt werden sollte:

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Obst: Hier gilt die Faustregel: Heimisches liebt es kühl, Exoten mögen es warm. Ein paar Ausnahmen gibt es aber:

- In den Kühlschrank dürfen: Äpfel, Zwetschgen, Kirschen, Aprikosen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Trauben, Feigen und Kiwis.

- Nicht in den Kühlschrank sollen: Bananen, Mangos, Orangen, Mandarinen und andere Zitrusfrüchte, Ananas, Papaya.

Gemüse: Fast alle Gemüsesorten sind kühlschrankverträglich - mit Ausnahme von wenigen Sorten:

- In den Kühlschrank dürfen:Artischocken, Blumenkohl, Brokkoli, Chicorée, Endivie, Erbsen, Gewürzkräuter (außer Basilikum), Bohnen, Lauchzwiebeln, Kohl, Radieschen, Pilze, Rote Bete, Salat, Sellerie, Spargel, Spinat und Mais.

- Nicht in den Kühlschrank sollen: Aubergine, Tomate, Kartoffeln, Paprika und Kürbis. Anders sieht es bei Angeschnittenem aus - wenn es schnell weiterverarbeitet wird, darf es für wenige Tage gekühlt werden.