Welches Obst und Gemüse in den Kühlschrank darf
Bonn (dpa/tmn) - Tomate nein, Kirsche ja: Obst und Gemüse vertragen Kälte unterschiedlich gut. Ein Überblick der Initiative „Zu gut für die Tonne“ zeigt, was wie aufbewahrt werden sollte:
Obst: Hier gilt die Faustregel: Heimisches liebt es kühl, Exoten mögen es warm. Ein paar Ausnahmen gibt es aber:
- In den Kühlschrank dürfen: Äpfel, Zwetschgen, Kirschen, Aprikosen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Trauben, Feigen und Kiwis.
- Nicht in den Kühlschrank sollen: Bananen, Mangos, Orangen, Mandarinen und andere Zitrusfrüchte, Ananas, Papaya.
Gemüse: Fast alle Gemüsesorten sind kühlschrankverträglich - mit Ausnahme von wenigen Sorten:
- In den Kühlschrank dürfen:Artischocken, Blumenkohl, Brokkoli, Chicorée, Endivie, Erbsen, Gewürzkräuter (außer Basilikum), Bohnen, Lauchzwiebeln, Kohl, Radieschen, Pilze, Rote Bete, Salat, Sellerie, Spargel, Spinat und Mais.
- Nicht in den Kühlschrank sollen: Aubergine, Tomate, Kartoffeln, Paprika und Kürbis. Anders sieht es bei Angeschnittenem aus - wenn es schnell weiterverarbeitet wird, darf es für wenige Tage gekühlt werden.