Wenn der Zahnersatz zu teuer wird

Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Eigenbeteiligung an den Kosten senken.

Düsseldorf. Zahnersatz ist teuer, für viele gesetzlich Krankenversicherte sogar zu teuer. Wann übernehmen die Kassen höhere Sätze und wie können Patienten sparen?

Zunächst einmal sollte sich jeder Versicherte um sein Bonusheft kümmern. Denn stete Zahnvorsorge wird von den gesetzlichen Kassen belohnt, wenn der Zahnarzt sie im Bonusheft quittiert. Ein gut geführtes Heft kann einige hundert Euro wert sein. Wer die einmal pro Jahr fällige Kontrolle für einen Fünf-Jahres-Zeitraum belegt, kann mit einem um 20 Prozent höheren Kassenzuschuss rechnen. Bei zehn Jahren sind es 30 Prozent. Auch nachträglich kann der Zahnarzt die fälligen Jahresstempel nachtragen.

Wer als „bedürftig“ gilt, für den übernehmen die gesetzlichen Kassen meist — aber nicht immer — die vollen Zahnersatzkosten. Als Härtefall gelten Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe und BAföG. Ihr Einkommen müssen die betroffenen Sozialleistungsbezieher nicht detailliert nachweisen.

Die Härtefallregelung gilt auch für Bezieher niedriger Arbeitseinkommen. Für Alleinstehende liegt die Härtefallgrenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1078 Euro. Für den ersten Angehörigen erhöht sich der Grenzwert um 404,25 Euro und für jeden weiteren um 269,50 Euro. Doch auch wenn das Einkommen etwas über den Befreiungsgrenzen liegt, ist die Selbstbeteiligung am Standard-Zahnersatz begrenzt. Welcher Betrag dann als zumutbar gilt, hängt davon ab, um wie viel das eigene Einkommen die Härtefallgrenze übersteigt. Tipp: Rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

Häufig sind die hohen Kosten durch Sonderwünsche der Patienten oder Luxus-Vorschläge der Zahnärzte begründet. Wer Zweifel hat, sollte sich eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Diese gibt es bei den Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.