Zahnimplantat — erst gut informieren
Nicht jeder Patient fühlt sich gut über die Risiken aufgeklärt. Was Verbraucherschützer und ein Fachmann sagen.
Düsseldorf. Auch wenn es die Basis für modernen Zahnersatz ist — wohl niemand stellt sich gern vor, was da mit einem passiert, wenn man ein Zahnimplantat gesetzt bekommt. Ein sieben bis 13 Millimeter langer schraubenförmiger Implantatkörper wird in den Kiefer eingepflanzt. In diesen wird das Aufbauteil eingeschraubt, auf dem schließlich die Krone befestigt wird.
So groß die zahnärztliche Kunst ist — es gibt auch Kritik. So hat die Verbraucherzentrale NRW eine Online-Befragung in Auftrag gegeben. Im Dezember 2017 wurden 600 gesetzlich Versicherte befragt, denen in den vergangenen zwölf Monaten vor der Umfrage ein Implantat oder mehrere eingesetzt wurden oder die sich zur Zeit der Befragung in einer Behandlung befanden. Einige Ergebnisse: Etwa jedem dritten Implantat-Patienten war unbekannt, dass persönliche Risikofaktoren wie Rauchen, Parodontitis oder schlechte Mundhygiene gegen den Einsatz von Implantaten sprechen können. Fast jeder siebte Träger sagt, dass er vor Behandlungsbeginn nicht über die Risiken informiert wurde, die mit dem Einsetzen des Implantats verbunden sein können.
Wir haben die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) mit den Ergebnissen der Befragung konfrontiert. Professor Germán Gómez-Román von der Universität Tübingen, Pressesprecher der DGI, sagt zum Thema Patientenaufklärung: „Zahnärzte, die unvollständig aufklären, verstoßen gegen das Patientenrechtegesetz. Die DGI hat diesbezüglich auch ganz klare Empfehlungen für ihre Mitglieder.“ Aufgeklärt werden müsse mindestens 24 Stunden vor der Behandlung und über mindestens 8 Punkte: über die Diagnose, die Therapie und deren Alternativen, über die Kosten der Behandlung einschließlich des Eigenanteils, über Risiken der Behandlung, über die Kosten der Nachsorge und auch über die Kosten im Falle von Komplikationen. Zur Anamnese gehöre auch die Erhebung möglicher Risikofaktoren, die ein Patient trägt. Diese sprächen zwar nicht zwingend gegen eine Implantation. Sie müssten allerdings bei der individuellen Entscheidung und bei der Nachsorge berücksichtigt werden. Gomez-Román rät: „Die Aufklärungspunkte sollten schriftlich dokumentiert und von Arzt und Patient unterschrieben werden.“
Wie kann sich ein Patient über Risiken informieren? Der Experte verweist darauf, dass die DGI ihren Mitgliedern eine Patientenbroschüre zur Verfügung stellt, die umfassend über Implantate und deren Risiken informiert. Auch auf der Internetseite der DGI (s. Infobox) fänden sich Patienteninformationen.
Wie findet man einen Spezialisten? Und ist ein solcher nur in komplizierten Fällen nötig? Gómez-Román weist darauf hin, dass die Implantologie nicht zu den zahnmedizinischen Prüfungsfächern gehört und daher an den Unis nicht umfassend gelehrt werde. Gleichwohl dürfe jeder Zahnarzt implantieren. Die DGI biete eine zertifizierte Fortbildung an. Mehr als 5000 Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten diese absolviert. Die Mitgliederliste der DGI auf der Homepage weise bei jedem Mitglied die Qualifikation aus. Gómez-Román sagt: „Sicherlich gibt es in der Implantologie einfache und auch komplexe Eingriffe, die unterschiedliche Anforderungen an Können und Wissen des Zahnarztes stellen. Patienten sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie nachfragen und nachsehen, welche Qualifikation ihr Zahnarzt auf diesem Gebiet hat.“
Auf die Frage, wann einem Patienten ein Implantat statt des herkömmlichen Zahnersatzes (Brücke, Prothese) zu empfehlen sei, antwortet der Experte: „Grundsätzlich ist ein Implantat dann sinnvoll, wenn damit verhindert werden kann, dass gesunde Zähne beschliffen werden müssen. Auch wenn eine herkömmliche herausnehmbare Prothese im teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer nicht mehr fest sitzt, kann sie mit Hilfe von Implantaten stabilisiert oder fest als Brücke fixiert werden.“
Und die Kosten? Die Verbraucherzentrale NRW weist auf ihrem Portal „Kostenfalle- Zahn“ darauf hin, dass ein Einzelzahn-Implantat inklusive Zahnersatz zwischen 1500 und 3500 Euro koste. Wer das nicht bezahlen wolle oder könne, dem bleibe die Kassenleistung beim Zahnersatz, die Regelversorgung. Etwa eine Brücke. Zahnärzte mit Kassenzulassung müssten diese Leistung anbieten.
Eine Implantatbehandlung gehört nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem gibt es auch für Implantate den Festzuschuss der gesetzlichen Kassen für den Zahnersatz, der sich am Befund und der entsprechenden prothetischen Regelversorgung (z. B. Brücke oder Prothese) orientiert. Dieser Festzuschuss macht bei Implantaten allerdings nur einen kleinen Anteil aus. Bei Komplikationen sind auch die Folgekosten vom Patienten privat zu bezahlen. DGI-Experte Gómez-Román: „Verkürzt könnte man sagen, es gibt einen Zuschuss für den Zahnersatz, der von einem Implantat (oder auch von einen eigenen Zahnpfeiler) getragen oder daran verankert wird. Alle anderen Kosten für das Implantat, die Implantation und den Knochenaufbau muss der Patient selbst tragen. Dies sollte detailliert im Kostenvoranschlag angegeben werden.“