Absehbare Bauarbeiten schließen spätere Mietminderung aus

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses sollten sich Mieter in der direkten Nachbarschaft gut umsehen. Wer einen Bauzaun entdeckt, sollte alarmiert sein.

Steht auf einem Nachbargrundstück ein Bauzaun, ist absehbar, dass dort bald Bauarbeiten beginnen. Daher ist später keine Mietminderung wegen Baulärms möglich, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 65 S 201/12).

In dem Fall hatten Mieter ein Reihenhaus in ruhiger Lage gemietet, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Zum Zeitpunkt des Einzugs stand auf dem Nachbargrundstück ein Bauzaun. Und tatsächlich: Einige Monate später wurde dort gebaut. Die Mieter minderten daher die Miete wegen des Lärms und der Staubentwicklung. Der Vermieter wollte das allerdings nicht akzeptieren.

Vor dem Landgericht bekam er Recht: Ein Minderungsrecht scheide in diesem Fall aus, entschieden die Richter. Durch den Bauzaun hätten die Mieter erkennen können, dass künftige Bauarbeiten mit den entsprechenden Belastungen stattfinden würden.