Aufzug ausgebaut: Mieter kann erneuten Einbau verlangen
München (dpa/tmn) - Mieter müssen für eine gehobene Ausstattung unter Umständen mehr Geld zahlen. Daher können sie auch verlangen, dass der Standard erhalten bleibt. Baut ein Vermieter zum Beispiel einen Fahrstuhl aus, müssen Mieter das nicht einfach hinnehmen, befand das das Amtsgericht München.
Im Zweifel muss der Vermieter den Aufzug wieder einbauen. In dem vom Mieterverein München mitgeteilten Fall hatte eine Vermieterin den Aufzug in ihrem Haus ausbauen lassen. Eine technische Prüfung hatte zuvor ergeben, das der Fahrstuhl nicht mehr sicher war. Für eine 82-jährige Mieterin im vierten Stock war das ein Problem, denn die Frau ist zu 100 Prozent schwerbehindert und kann ohne Aufzug die Wohnung nicht verlassen. Die langjährige Mieterin verlangte daher, dass der Aufzug wieder eingebaut wird.
Mit Erfolg: Die Richterin am Amtsgericht gab der Bewohnerin Recht (Az.: 425 C 11160/15) und verurteilte die Vermieterin zur Installation eines Aufzuges bis zum vierten Obergeschoss des Hauses. Maßgeblich sei hier, dass der Aufzug beim Einzug der Mieterin 1976 vorhanden war. Auf diesen Zustand habe ein Mieter auch für die Zukunft Anspruch. Ein Vermieter könne nicht einfach einen Teil der Ausstattung wegnehmen, ohne Ersatz zur Verfügung zu stellen.