Bei Auszug: nachgemachte Schlüssel zurück an den Vermieter
Berlin (dpa/tmn) - Bei der Wohnungsübergabe muss der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel zur Wohnung übergeben. Wie viele das sein müssen, steht in der Regel im Mietvertrag. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Außerdem müssen nachgemachte Schlüssel abgegeben werden.
Während der Mietzeit kann sich der Mieter auf eigene Kosten Schlüssel nachmachen lassen, sollte er mehr benötigen. Bei der Wohnungsrückgabe nach Ende des Mietverhältnisses müssen auch die nachgemachten Schlüssel dem Vermieter übergeben werden.
Sollte der Mieter die Schlüssel wissentlich behalten, ist die Wohnungsübergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt. Soweit es keine entgegenstehende Absprache gibt, schuldet der Mieter dem Vermieter dann gegebenenfalls sogar eine Entschädigung für die verspätete Übergabe.
Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Erstattung der für die Erstellung angefallenen Kosten. Statt die zusätzlichen Schlüssel dem Vermieter zu übergeben, kann er diese auch vernichten.