Bauabnahme sollte bei Ortstermin stattfinden

Berlin (dpa/tmn) - In wenigen Wochen ist Weihnachten. Für viele Bauherren genau der Termin, den sie im neuen Eigenheim verbringen möchten. Vor dem Einzug kommt allerdings die Bauabnahme. Und für die braucht man Zeit.

Foto: dpa

Bauherren sollten sich mit dem Einzugstermin nicht zu sehr unter Druck setzen. Denn vor dem Umzug ins neue Heim steht die Bauabnahme, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtig zu wissen: Die Bauabnahme ist neben der Vertragsunterzeichnung der rechtlich gravierendste Schritt. Denn mit ihr gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. Er muss das Haus ab sofort selbst versichern. Mit der Abnahme beginnt auch die fünfjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb der Mängel reklamiert werden können. Außerdem wird die Schlusszahlung fällig, denn mit der Abnahme des Hauses bescheinigt der Bauherr dem Bauunternehmer, dass das Haus im Großen und Ganzen in Ordnung ist.

Wichtig ist, dass die Abnahme unter Teilnahme der Vertragspartner bei einem Ortstermin auf der Baustelle stattfindet, empfiehlt der VPB. Im Zweifel sollten Bauherren darauf bestehen. Denn vor Ort könne viel einfacher festgestellt werden, ob tatsächlich alles seine Ordnung hat.

Ein paar Tage vor dem eigentlichen Termin sollten Bauherren ihre Immobilie überprüfen. Dabei sollte zum Beispiel geschaut werden, ob alle im Vertrag vereinbarten Arbeiten erledigt sind: Ist das Haus tatsächlich fertig, oder fehlen noch Vordach, Geländer, Zuwege, Einfriedung, Rauchwarnmelder? Funktioniert die Haustechnik? Sind alle Mängel, die während der Bauzeit bereits moniert wurden, beseitigt? Bei der Überprüfung könne ein Sachverständiger helfen.

Die Bauabnahme selber sollte protokolliert werden, empfehlen die Experten. In dem Abnahmeprotokoll werden alle Mängel aufgelistet, die bei der Begehung festgestellt werden, sowie alle Beanstandungen aus früheren Baustellenkontrollen, die noch nicht behoben wurden.

Sind die noch vorhandenen Mängel gravierend oder sind es besonders viele, kann der Bauherr unter Umständen die Abnahme zu diesem Zeitpunkt verweigern. Bei kleineren Mängeln kann der Bauherr das Haus aber dennoch abnehmen. In diesem Fall sollte schriftlich im Protokoll vereinbart werden, dass die Baufirma die Mängel noch beseitigt.