Baufirma geht pleite: Wie Bauherren weniger Geld verlieren
Frankfurt/Main (dpa/tmn) — Die Insolvenz der Baufirma bringt angehenden Eigentümern Probleme: Die Fertigstellung der Immobilie verzögert sich um Monate, die Finanzierung kann ins Wanken geraten. Der Kreditnehmer muss die Raten für das Darlehen weiter bedienen - selbst, wenn auf dem Bau nichts mehr läuft.
„An dem Kredit haben Bauherren dann jahrzehntelang zu knabbern“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbandes der Privaten Bauherren (VPB). Denn wer den Kreditvertrag kündigen will, muss meist mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Diese könne sich kaum jemand leisten. Zusätzlich schlägt die Miete für die bisherige Wohnung zu Buche. Und wenn der ursprüngliche Kredit nicht mehr reicht, brauchen Bauherrn oft eine Nachfinanzierung. Meist folgen dann harte Verhandlungen mit der Bank - insbesondere wenn der ursprüngliche Kredit schon hoch ist.
Max Herbst von der FMH-Finanzberatung rät, dass Bauherren schon im ersten Kreditvertrag einen sogenannten Nichtabnahmebetrag vereinbaren. Dieses Geld geht über die eigentliche Darlehenssumme hinaus und ist für Unvorhersehbares wie eine Pleite gedacht. Der Betrag sei oft auf zehn Prozent des Darlehens begrenzt.
Bauherren können das finanzielle Risiko aber auch auf anderem Weg abfedern - und zwar bereits wenn sie den Vertrag abschließen. Dafür sollten sie von der Baufirma oder dem Bauträger die Vorlage einer Bürgschaft für die Fertigstellung und Gewährleistung fordern, empfiehlt Hartmut Schwarz von der Verbraucherberatung Bremen.
Wie schlimm die Folgen der Pleite sind, hängt vom Vertragspartner ab - also ob ein Bauträger die Immobilie errichtet oder der künftige Eigentümer selbst eine Firma beauftragt hat, die auf seinem eigenen Grund und Boden arbeitet. Gerade in Städten lassen viele ihr Eigenheim schlüsselfertig vom Bauträger bauen. Doch er erstellt nicht nur das Haus, sondern bringt auch das Grundstück mit. Das bedeutet: Im Fall einer Pleite droht der Verlust von Geld und Grundstück.
Die Bank, die den Bauträger finanziert, hat die Wahl, ob sie den Bauherrn mit der Ruine sitzen lässt oder ihm seine bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet, erklärt Freitag. Diese erhält der Bauherr aber meist nicht komplett zurück, sondern höchstens bis zum Wert der Ruine. Bauträger-Kunden können Vorauszahlungen absichern. Das geht ebenfalls mit einer Bürgschaft. Außerdem sollten sie nach und nach Leistungen bezahlen - also nur nach Baufortschritt und idealerweise erst nach mängelfreier Abnahme.
Nach einer Pleite muss der Insolvenzverwalter den Weiterbau erst erlauben - bis dahin können sechs Monate oder mehr vergehen. Wer ohne Genehmigung etwa Wände hochzieht oder das Dach deckt, macht sich eventuell schadenersatzpflichtig. Bauherren sollten für die Gespräche mit dem Insolvenzverwalter den aktuellen Baustand und die erbrachte Bauleistung dokumentieren, empfiehlt Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund.
Hat der Bauherr selbst eine Firma beauftragt, kann er dort Bauunterlagen einfordern. Gibt es einen Bauträger, behält dieser in der Regel die Papiere. Käufer sollten deshalb laut Schwarz immer zeitnah Kopien verlangen.
Vom Ausstieg aus den bestehenden Bauverträgen raten sämtliche Experten ab. Käufer von Bauträger-Objekten verlieren die Grundbuchvormerkung und damit ihre einzige insolvenzsichere Sicherheit. Wer auf dem eigenen Grundstück baut, könnte den Schritt erwägen, jedoch nur wenn der Bauherr vertraglich ein Kündigungsrecht für den Pleitefall vereinbart hat.