Bauzaun muss Wind und Wetter standhalten
München (dpa/tmn) - Ein Bauzaun muss so stabil sein, dass eine Windböe ihn nicht gleich umwehen kann. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag (11. Februar) veröffentlichten Urteil entschieden.
Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun müsse sämtlichen Witterungsbedingungen standhalten, befanden die Richter am Münchener Amtsgericht. Mit der rechtskräftigen Entscheidung bekam ein Kläger recht, der einer Baufirma die Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen hatte. Er war an einer Baustelle vorbeigefahren, als eine Absperrung umstürzte und seinen Wagen beschädigte. Daraufhin verlangte er mehr als 2400 Euro von der Baufirma (Az.: 244 C 23760/11).
Der Zaun sei ordnungsgemäß aufgestellt worden, erklärte das Unternehmen, ein Sturm sei nicht vorhersehbar gewesen. Nach Einschätzung des Gerichts hätte die Firma die Konstruktion aber mehr als einmal die Woche kontrollieren müssen. Außerdem sei die Absperrung nicht richtig gesichert worden, sonst wäre sie nicht umgestürzt. So sei das Gewicht der Zaunelemente nicht gleichmäßig verteilt worden. Allein schon das Umfallen des Zaunes sei ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung.