Wer sein Haus energetisch sanieren lässt, erhält vom Handwerker eine Erklärung, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Darin werde schriftlich bestätigt, dass das Bauergebnis zum Beispiel den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht, erläutert die Verbraucherzentrale Berlin. Diese sogenannte Unternehmererklärung sei vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben. Stellt der Handwerker diese nicht oder falsch aus, könne er mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft werden.