Die Kaution darf der Vermieter bis zu sechs Monate nach Vertragsende behalten, wenn er sie noch für ausstehende Zahlungen oder Reparaturen benötigt. Um Nachzahlungen für Betriebskosten zu begleichen, darf er einen Teil der Kaution sogar noch länger zurückhalten. Den Rest muss er dem Mieter auf jeden Fall binnen der Sechs-Monats-Frist zurückzahlen.
Grundsätzlich kann er die Kaution für alle noch offenen Rechnungen verwenden, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Neben nicht gezahlten Mieten und Betriebskosten kann er damit also auch Schäden an der Wohnung beseitigen, sowie Ausgaben für Schönheitsreparaturen begleichen, die der Mieter nicht vorgenommen hat.