Kein Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen
Berlin (dpa/tmn) - Einen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen haben Mieter nicht. Auch ein Sicherheitsschloss, einen Türspion oder eine Gegensprechanlage muss ein Vermieter nicht einbauen.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.
Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Modernisierungen. Die Folge: Der Vermieter kann die Miete erhöhen. Er darf 11 Prozent der Kosten der Baumaßnahme auf die Jahresmiete draufschlagen.
Wollen Mieter von sich aus in die Sicherheit ihrer Wohnung investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem schützenswerten Interesse des Mieters kleineren Baumaßnahmen zustimmen.
Geklärt werden muss aber auch, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passieren soll. Denkbar ist, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal Kosten auf den Mieter zukommen würden.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt Mietern deshalb, mit ihrem Vermieter von Anfang an zu vereinbaren, dass die Investition beim Auszug nicht beseitigt werden muss oder dass gegebenenfalls der Vermieter für den Verbleib der Einbauten eine Entschädigung zahlt.
Service:
Der Deutsche Mieterbund hat eine Broschüre „Modernisierung“ herausgegeben. Sie kann für 6 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen gekauft oder online bestellt werden (zzgl. 1,20 Euro Versandkosten).