BGH: Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten rechtens
Karlsruhe (dpa/tmn) - Weigert sich ein Mieter, erhöhte Nebenkosten zu zahlen, darf sein Vermieter ihm kündigen - auch ohne ihn vorher auf die säumige Zahlung zu verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Vermieter dürfen einen Mieter vor die Tür setzen, wenn er sich weigert, eine Erhöhung der Nebenkosten zu bezahlen. Sie müssen ihn nicht zuvor auf die Zahlung verklagen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (18. Juli) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VIII ZR 1/11). Damit gaben die obersten Richter einem Vermieter Recht, der die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten mehrfach erhöht hatte.
Der Vermieter hatte einer Mieterin fristlos gekündigt, als sie die Erhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht beglich und mit rund 1600 Euro in der Kreide stand. Die Mieterin hatte auf die Kündigung mit einer Schadensersatzklage reagiert wegen Mängeln in der Wohnung. Der Vermieter reichte daraufhin eine Widerklage ein, in der er das Geld und die Übergabe der Wohnung einforderte. Damit hatte er sich in den Vorinstanzen weitgehend durchsetzen können.
Nach Ansicht des BGH ist es nicht nötig, dass ein Vermieter einen säumigen Mieter zuerst auf die Zahlung der Nebenkosten verklagen muss, bevor er ihm kündigen kann. „Der Mieter ist vielmehr dadurch hinreichend geschützt, dass im Räumungsprozess geprüft werden muss, ob der Vermieter die Vorauszahlungen auf die von ihm festgesetzte Höhe anpassen durfte“, heißt es in der Entscheidung.