Yorkshire Terrier gelten nicht automatisch als Kleintiere

Berlin (dpa/tmn) - Müssen Mieter auch für kleine Hunde - etwa einen Yorkshire Terrier - die Erlaubnis ihres Vermieters einholen? Gerichte haben hierzu unterschiedliche Urteile gefällt.

Kleintiere wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster oder Zwergkaninchen dürfen in der Wohnung gehalten werden. Für andere Tiere, insbesondere Hunde, brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Das gilt auch für kleine Hunde. So sind Yorkshire Terrier nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Spandau keine Kleintiere (Aktenzeichen: 13 C 574/10). Daher muss der Vermieter die Haltung dieser Tiere in der Mietwohnung nicht erlauben.

Allerdings kommt es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes auf den Einzelfall an. Denn andere Gerichte hätten die Haltung von Yorkshire Terriern durchaus erlaubt, wie etwa das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: A 24 S 90/93). Das Tier habe winzige Ausmaße, Belästigungen seien nicht zu befürchten, Hunde dieser Rasse bellten nicht laut, allenfalls sei ein heiseres Krächzen zu vernehmen, so die Richter. Und auch das Landgericht Kassel spricht sich für den Yorkshire Terrier aus, zumal der von der Größe eher mit einem Meerschweinchen vergleichbar sei (Aktenzeichen: 1 S 503/96).