Gesetzliche Vorgaben Brennholz darf im Winter nicht genutzt werden

Berlin (dpa/tmn) - Frisch geschlagenes Brennholz lässt sich nicht mehr in diesem Winter verfeuern. Es ist noch zu feucht und muss erst mal rund zwei Jahre trocknen, erklären die Experten der Plattform „Intelligent heizen“ des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ.

Gesetzliche Vorgaben: Brennholz darf im Winter nicht genutzt werden
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Feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig, was zur Folge hat, dass dabei viele Schadstoffe freigesetzt werden. Diese schaden der Umwelt, aber auch dem Ofen. Daher erlaubt der Gesetzgeber auch nur, Holz zu verbrennen, das einen Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent hat. Das entspricht einem Wassergehalt von rund 20 Prozent. Zum Vergleich: Frisch geschlagenes Holz hat einen Feuchtegehalt von etwa 40 Prozent. Günstige Messgeräte zur Überprüfung gibt es im Baumarkt.