Bundesrat billigt Mietpreis-Begrenzung
Berlin (dpa) - Mieten dürfen künftig nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen - wenn es sich um ein bestehendes Mietverhältnis handelt. Bei einer energetischen Sanierung hingegen ist keine sofortige Mietminderung mehr möglich.
Der Bundesrat hat die Mietrechtsreform passieren lassen, mit der Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent. Es gab am Freitag (1. Februar) keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
SPD, Grünen und Linke gehen die Änderungen nicht weit genug, weil es bei Neuvermietungen keine Deckelung geben soll - aber gerade hier gibt es Aufschläge von teils 30 bis 40 Prozent. Die Opposition hat erst nach Bildung der neuen Landesregierung in Niedersachsen eine entsprechende Mehrheit in der Länderkammer.
Weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetz von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. Die Regelungen sollen bis zum Frühjahr in Kraft treten. Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen „Mietnomaden“. Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich enttäuscht. „Das ist ein schlechter Tag für Mieter. Damit werden jetzt endgültig zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen Gesetz. Mögliche Verbesserungen dagegen, wie zum Beispiel die Begrenzung der Neuvertragsmieten, sind bis auf weiteres vom Tisch“, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips.