Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.
Daneben darf das Dämmmaterial nicht die Trennstellen zwischen den Ableitungen und dem Erdungssystem überdecken. Denn wird der Blitzschutz überprüft, muss der Handwerker in der Lage sein, diese Stellen zu erreichen.
Eine Blitzschutzanlage hat typischerweise drei Teile: Eine Erdungsanlage, eine Ableitung an der Fassade und eine Fangeinrichtung. Letztere kommt auf das Dach des Hauses und ist im Ernstfall die Einschlagstelle. Von hier wird die extrem hohe Energie dann über die Ableitungen und die Erdung kontrolliert vom Haus weggeleitet.