Ein Reihen- oder Doppelhaus bauen

Stuttgart (dpa/tmn) - Die vier eigenen Wände müssen nicht immer einem allein gehören: Im Reihen- oder Doppelhaus teilt man diese mit dem Nachbarn. Das ist preislich für viele eine tolle Sache. Dafür ist man nicht ganz so frei in der Gestaltung des Wohnraums.

Mehr als drei Viertel der Deutschen träumen vom Eigenheim, doch nur rund ein Viertel davon kann sich vorstellen, die Hauswände mit anderen zu teilen. Nur 14 Prozent wünschen sich eine Doppelhaushälfte, 10 Prozent wollen in einem Reihenhaus wohnen, hat eine Forsa-Umfrage 2011 ergeben. Doch, schaut man sich gerade in Städten um, klafft die Realität von Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: Das häufigste Wohnmodell sind Reihen- oder Doppelhäuser, denn diese sind auch günstiger.

Dabei sind Vorbehalte nachzuvollziehen: „Eine frei stehende Immobilie erfüllt den Wunsch nach größtmöglicher Unabhängigkeit am besten. Beim Reihenhaus, speziell in der Sandwichposition mit Nachbarn rechts und links, muss man stärkere Zugeständnisse machen“, erläutert Peter Haueisen, Fachbereichsleiter für Baufinanzierung aus den weiteren Ergebnissen der von seinem Unternehmen Allianz in Auftrag gegebenen Umfrage. „Deshalb erscheint auch das Doppelhaus vielen attraktiver. Bei diesem Komfortreihenhaus hat man es lediglich mit einem Nachbarn zu tun.“

Doch auch das Reihen- oder Doppelhaus kann gerade in Städten ein attraktives Zuhause nach eigenem Geschmack sein, wenn man bereits im Vorfeld des Kaufes einiges beachtet. „Es wird die Wohnform gewählt, die finanziell realisierbar ist“, sagt Haueisen. Auch Eva Reinhold-Postina, Sprecherin des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Berlin, sagt: „Die Kosteneffizienz spricht eindeutig für das Reihen- oder Doppelhaus.“ Dass die beiden Wohnmodelle bei guter Lage oft verhältnismäßig preiswert angeboten werden, liege daran, dass solche Projekte häufig von Bauträgern realisiert werden, die günstig kalkulieren und daher einen guten Festpreis anbieten können.

„Bei diesem Versprechen ist aber Vorsicht geboten“, warnt Reinhold-Postina. „Oft ist es lediglich ein Köder und es kommen weitere, versteckte Kosten auf den Käufer zu. Nach unserer Erfahrung können das bis zu 25 000 Euro sein, die der künftige Hausbesitzer nicht einkalkuliert hat.“ Zu solchen unliebsamen Überraschungen komme es, wenn der vereinbarte Preis einige Leistungen wie die Kosten für Aushub und Entsorgung oder den Strom-, Wasser- und Kanalisationsanschluss nicht beinhaltet.

Auf solche Vertragslücken zu achten, empfiehlt auch Ratgeberautor Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg. Hilfreich könnten vom Bauunternehmen unabhängige Experten wie von den Verbraucherzentralen, dem Bauherrenschutzbund oder dem VPB sein, die den Vertrag durchsehen. Auch der zweifelsohne geringe Spielraum für die eigenen Vorstellungen vom zukünftigen Zuhause in Reihe kann nur genutzt werden, wenn diese als feste Bestandteile in die Baubeschreibung oder den Kaufvertrag aufgenommen werden.

Doch wie groß ist der Freiraum, der Bauherren von Reihenhäusern überhaupt bleibt? Individuelle Wünsche haben dort ebenso wie in der Doppelhaushälfte in der Tat weniger Platz als im frei stehenden Eigenheim, zumal Grundriss und Fassadengestaltung oft mehr oder minder vorgegeben sind. „Man hat meist nur Wahlmöglichkeiten beim Innenausbau und den Oberflächengewerken“, sagt Burk. Das betreffe etwa Bodenbeläge wie Parkett, Fliesen oder Teppich, sowie Armaturen im Bad wie auch Türen und Treppe.

Eine gewichtigere Frage ist etwa die des Ausbaus des Dachgeschosses: Hier geben die Bauträger zwar häufig eine Auswahl vor, doch besteht noch die Möglichkeit, sich zu einigen. „Die Bauleistungsbeschreibung, die unbedingt als Anlage zum Vertrag genommen werden sollte, kann man um solche Sonderwünsche ergänzen“, erläutert Burk. „Es lässt sich auch vereinbaren, dass zum Beispiel das Verlegen des Bodenbelags oder das Tapezieren der Wände in Eigenleistung erbracht wird.“

Bauherren sollten laut Reinhold-Postina bei Absprachen zu Veränderungen darauf achten, dass die Kosten, die der Bauträger in seiner Mischkalkulation etwa für Fliesen veranschlagt habe, im Vertrag aufgeschlüsselt werden. Habe er einen Preis von 35 Euro pro Quadratmeter angesetzt, müssen die Mehrkosten der eigenen Traumfliesen zusätzlich gezahlt werden.

Streiche man selbst, sollte diese Eigenleistung dagegen herausgerechnet werden, sagt Burk. „Lassen Sie sich auch zusichern, dass sie beim Händler Ihrer Wahl kaufen dürfen. Denn oft bieten die Vertragshändler des Bauträgers nur eine begrenzte Auswahl und Sie müssen möglicherweise mit Dingen vorlieb nehmen, die Ihnen weniger gut gefallen“, rät der Experte. Solche Vertragsdetails seien es letztlich, die sorgfältig abgewogen werden müssen - bei jedem Hausbau. Nur so können Wunsch und Wirklichkeit beim Traum vom Eigenheim in möglichst hohem Maße übereinstimmen.

Service:

Der Ratgeber „Kauf eines Reihen- oder Doppelhauses. Schlüsselfertig vom Bauträger“ von Peter Burk, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf (2011), 253 Seiten, 12,90 Euro, ISBN-13: 978-3-940580-83-2 kann online oder unter der Telefonnummer 0211/380 95 55 bestellt werden.