Leuchten kaufen Energielabel gibt möglichen Wechsel des Leuchtmittels an
Mainz (dpa/tmn) - In manchen Leuchten lassen sich die Leuchtmittel nicht ausbauen. Gerade LEDs sind oft fest installiert - was natürlich ein Problem ist, haben diese ihr Lebensende erreicht. Es ist aber gesetzlich vorgeschrieben, die Kaufinteressenten schon im Handel darüber zu informieren.
Die Angaben dazu befinden sich auf dem EU-Energielabel. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Darauf ist ebenfalls angegeben, welches Leuchtmittel für diese Leuchte verwendet werden kann.
Wenn man Produkte mit fest eingebauten LED-Modulen oder Energiespar- und Halogenlampen kaufen möchte, rät die Verbraucherzentrale immerhin dazu, möglichst Leuchten mit langen freiwilligen Herstellergarantien zu wählen. Diese gehen über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinaus. In dieser Garantiezeit können Verbraucher das Produkt beim Hersteller reklamieren.
Wichtig ist auch, schon beim Kauf auf die passende Lichtfarbe des Leuchtmittels zu achten, wenn man diese nicht mehr verändern kann. Für Wohnräume eignet sich ein warmweißes Licht. Die Farbe und Helligkeit der guten alten 75-Watt-Glühbirne bekommt man etwa bei Modellen mit 2700 Kelvin und 1000 Lumen.