Energieversorger darf Preiserhöhung nicht verstecken

Leipzig (dpa/tmn) - Die Botschaft kam so unscheinbar daher: In einer E-Mail versteckte ein Energieversorger die nicht unwesentliche Information, dass er die Preise erhöhen werde. Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist so etwas nicht zulässig.

Foto: dpa

Energieversorger dürfen Preiserhöhungen nicht in einer Werbe-E-Mail verstecken. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist ein solches Vorgehen gesetzeswidrig. Denn laut Gesetz muss der Energielieferant seine Kunden bei Vertragsänderungen auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung unterrichten. Damit soll gewährleistet werden, dass Kunden zuverlässig von einer Preiserhöhung erfahren, um beispielsweise ein bestehendes Sonderkündigungsrecht ausüben zu können.

Die Verbraucherzentrale mahnte daher einen Energieversorger ab. Das Unternehmen hatte eine E-Mail mit dem Betreff: „Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen“ an seine Kunden geschickt. Den Empfängern dieser E-Mail wurden auf mehreren Seiten die Energiewende und die damit in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Folgen dargestellt. Erst nach eineinhalb Seiten wurde auf die bevorstehende Preiserhöhung in knappen zwei Sätzen hingewiesen.