Fahrräder dürfen nicht einfach entsorgt werden
Berlin (dpa/tmn) - Entfernt der Vermieter bei einer Entrümpelungsaktion ein Rad aus einem Fahrradkeller, kann der Eigentümer Schadenersatz verlangen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.
Der Vermieter darf Fahrräder nicht einfach entsorgen, selbst wenn er dies mit Aushängen, Briefen oder persönlichen Benachrichtigungen am Rad selbst angekündigt hat, sagte René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
„In der Praxis ist es jedoch oft schwierig nachzuweisen, dass man ein Fahrrad im Keller abgestellt hatte“, ergänzt Filippek. Er empfiehlt Radlern, vorausschauend Nachweise zu sammeln: „Als Eigentumsnachweis können Radler ihr Fahrrad codieren lassen.“ Auch ein Foto des Rads sei hierfür hilfreich. Damit ein Drahtesel nicht ohne weiteres entsorgt werden kann, sollte er auch im Fahrradkeller nach Möglichkeit fest an einen Gegenstand angeschlossen werden.