Feuerwehreinsatz: Höhere Gebühren nicht rechtens
Gießen (dpa/tmn) - Wohnhauseigentümer müssen für einen ungerechtfertigten Feuerwehreinsatz keine höheren Gebühren bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet.
Die Kosten für einen über den „Normalfall“ hinausgehenden Material- und Personaleinsatz müsse in der Regel nicht derjenige übernehmen, der den Alarm ausgelöst habe (Aktenzeichen: 8 L 2835/10). Im verhandelten Fall war die Feuerwehr von einem Hausbewohner alarmiert worden, weil es in dem Haus einen Wasserrohrbruch gegeben hatte. Die freiwillige Feuerwehr rückte mit drei Fahrzeugen und 13 Einsatzkräften an. Der Wasserrohrbruch verursachte jedoch nur eine kleine Pfütze im Keller, die mühelos mit einem Putzlappen aufgenommen werden konnte. Die Feuerwehr stellte für den Einsatz über 530 Euro in Rechnung.
Dagegen legten die Wohnhauseigentümer erfolgreich Widerspruch ein. Ein Wasserrohrbruch rechtfertige nicht einen derartig hohen Personaleinsatz, so die Richter. Angemessen gewesen wären zwei Fahrzeuge und sieben Einsatzkräfte. Dafür wäre eine Gebühr von etwa über 300 Euro angefallen. Daher sei der höhere Kostenbescheid nicht Rechtens.