„Schäden durch kaputte Wasserleitungen werden in der Regel von der Gebäudeversicherung ersetzt“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Dabei sei es unerheblich, ob es um ein Heizungs- oder Abwasserrohr geht.
Mieter müssen sich daher an ihren Vermieter wenden, wenn durch einen Rohrbruch im Keller gelagertes Inventar beschädigt wurde. „Der Vermieter wendet sich dann an seine Versicherung, die sich wiederum mit dem betroffenen Mieter in Verbindung setzt“, erläutert Happ.
Im Zweifel können Mieter aber auch selbst mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Kennen sie die Anschrift nicht, könnten sie den Vermieter um diese Information bitten, sagt Happ - zur Herausgabe verpflichtet sei er allerdings nicht.