BGH-Urteil: Mehr Rechte für Fernwärme-Kunden

Karlsruhe (dpa) - Preisanpassungsklauseln in Fernwärme-Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie sich auch an den Kosten des Wärmelieferanten orientieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Mittwoch (6.4.) verkündeten Urteilen.

Die Klausel müsse zudem so transparent gestaltet sein, „dass der Kunde den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerung aus der Formulierung hinreichend erkennen kann“. Der BGH gab damit zwei Fernwärme-Kunden recht, die sich gegen Preiserhöhungen gewehrt hatten.

In einem Fall hatte der Energieversorger den Preis für Fernwärme an jenen für leichtes Heizöl gekoppelt - der Energieversorger verwendet jedoch zur Wärmeerzeugung Erdgas. Im zweiten Fall hing die Berechnung von einem Faktor ab, dessen Berechnung den Kunden nicht offengelegt wurde. Deshalb könne dieser nicht nachvollziehen, welche Kriterien auf den Preis Einfluss haben, so der BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 273/09 und VIII ZR 66/09).