Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten verwenden
Duisburg (dpa/tmn) - Eine vom Mieter hinterlegte Sicherheit dient dazu, Mietausfälle abzusichern. Ein Vermieter darf sie nicht dafür verwenden, Kosten für den Rechtsanwalt zu begleichen. Das entschied das Landgericht Duisburg (Aktenzeichen: 13 S 58/10).
Im verhandelten Fall hatten sich Mieter und Vermieter vor Gericht über einen Wasserschaden in der Wohnung gestritten, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins erklärt.
Der Mieter hatte die Wohnung in diesem Zusammenhang gekündigt und daher auch die Rückgabe des zugunsten des Vermieters verpfändeten Sparbuches verlangt. Der Vermieter behielt das Sparbuch jedoch. Er ging davon aus, dass er nach dem Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Anwalt habe. Das Gericht lehnte das ab: Eine Mietsicherheit diene als Rücklage für Zahlungsausfälle des Mieters und für eventuelle Schönheitsreparaturen, die der Mieter selbst nicht vorgenommen hat, so die Richter.