Probleme mit Energieversorgung: Verträge kündigen

Stuttgart (dpa/tmn) - Kunden, die von ihrem Energieversorger nicht mehr beliefert werden, sollten möglichst schnell handeln: „In einem solchen Fall ist es ratsam, die Verträge rasch zu kündigen“, sagte Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

In der Regel hätten Kunden bei einem Lieferausfall ein Sonderkündigungsrecht. Dabei blieben ihnen etwa zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu beenden. Hintergrund sind Probleme des Energieversorgers TelDaFax. Viele Netzgesellschaften hatten das Unternehmen von ihren jeweiligen Netzgebieten ausgeschlossen. TelDaFax kann daher seine Strom- und Gaskunden in den betroffenen Regionen nicht mehr beliefern. In diesem Fall sei es nicht sinnvoll, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, sagte Michaelis.

Betroffene sollten ihre Kündigung mit der Post an den Versorger schicken. „Am besten ist es, ein Einschreiben mit Rückschein zu verschicken“, sagte Michaelis. Dann könne der Kunde seine Kündigung im Zweifelsfall auch beweisen. „Normalerweise bekommt man von dem Unternehmen auch eine Bestätigung.“ Im Fall von TelDaFax könne es aber passieren, dass diese Bestätigung ausbleibe.

Kunden, die ihre Strom- oder Gasrechnung schon im Voraus bezahlt haben, sollten zudem den Betrag für die restliche Laufzeit schriftlich zurückfordern, rät Michaelis. Auch eine Kaution, die dem Versorgungsunternehmen bei Vertragsabschluss gezahlt worden sei, sollte zurückgefordert werden. Monatliche Abschlagszahlungen sollten eingestellt, Einzugsermächtigungen widerrufen werden.

Grundsätzlich müssen Verbraucher nicht fürchten, dass sie im Dunkeln sitzen bleiben: „In der Regel übernimmt dann der örtliche Grundversorger die Belieferung mit Strom und Gas“, sagte Michaelis. Die Kunden würden über diesen Wechsel schriftlich informiert. „Der Grundversorger schreibt die neuen Kunden an.“ Diese sollten sich ihren Zählerstand notieren, wenn sie eine solche Benachrichtigung erhalten haben, rät Michaelis. Denn die Abrechnung könne dann genau erfolgen und nicht auf Grundlage von Verbrauchsschätzungen.