Immobilienkauf: Keine Grenzen bei Maklercourtage

Ganderkesee (dpa/tmn) - Beim Hauskauf kann die Maklercourtage über den ortsüblichen Gebühren liegen. Denn es gebe keine gesetzliche Mindest- oder Höchstgrenze, erklärt das Bausachverständigen-Netzwerk Der Hausinspektor.

Je nach Bundesland beträgt die Provision zwischen 3,57 und maximal 7,14 Prozent des Immobilienkaufpreises, erläutert das Bausachverständigen-Netzwerk in Ganderkesee bei Oldenburg. Diese ortsüblichen Gebühren gehen auf Absprachen der regionalen Immobilienmakler zurück. Höhere Gebühren seien unüblich, aber erlaubt - denn es gebe keine gesetzliche Mindest- oder Höchstgrenze. Grundsätzlich könnten Kunden die Höhe der Vermittlungsgebühr auch aushandeln.