Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

Berlin (dpa/tmn) - Auch denkmalgeschützte Häuser können mit einer Solaranlage auf dem Dach ausgestattet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen: VG 16 K 26.10).

Dabei komme es auf die konkrete Ausgestaltung der Solaranlage an. Auch die ökologischen Aspekte müssten bei der Interessenabwägung berücksichtigt werden, erklärt der Deutsche Anwaltverein in Berlin.

Im verhandelten Fall wollten die Eigentümer eines 1928 erbauten Hauses auf dem Dach eine Solaranlage anbringen. Das Gebäude ist Teil einer Mustersiedlung, die sich unter anderem durch sehr unterschiedlich gestaltete Dächer auszeichnet. Die Denkmalbehörde lehnte die Installation der Solaranlage mit der Begründung ab, sie würde die erhaltenswerte Substanz erkennbar verändern. Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung.

Das sahen die Richter anders: Gründe des Denkmalschutzes stünden der Genehmigung nicht entgegen. Bei der Interessenabwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes an, auf die konkrete Ausgestaltung von Dach und Solaranlage sowie deren Einsehbarkeit. Im vorliegenden Fall werde der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt, weil die Solaranlage auf der schlecht einsehbaren Gartenseite des Daches montiert worden sei