Werbungskosten Finanzamt an Kosten für Modernisierung beteiligen

Berlin (dpa/tmn) - Eigentümer können Modernisierungskosten für eine neu erworbene, vermietete Immobilie steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben als Werbungskosten an, die sofort geltend gemacht werden können.

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Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Wichtige Voraussetzung: Die Kosten dürfen in den ersten drei Jahren nach Anschaffung der Immobilie 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht überschreiten. Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt der sofortige Werbungskostenabzug.

Stattdessen zählen die gesamten Renovierungs- und Modernisierungskosten als sogenannter Herstellungsaufwand. Die Ausgaben können in diesem Fall über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Das sind in der Regel 2 oder 2,5 Prozent über 50 beziehungsweise 40 Jahre.

Ein Beispiel: Eine vermietete Wohnung kostet 175 000 Euro. Die Nebenkosten belaufen sich auf 21 000 Euro. Die gesamten Anschaffungskosten liegen damit bei 196 000 Euro. Der Grundstücksanteil am gesamten Kaufpreis entspricht 20 Prozent (39 200 Euro), der Gebäudeanteil 80 Prozent (156 800 Euro). Von diesem Wert können 15 Prozent - also 23 520 Euro - als Instandhaltungsaufwand innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf ausgegeben werden.

Stehen größere Arbeiten an, kann es sinnvoll sein, diese auf den Zeitraum nach Ablauf der Dreijahresfrist zu verschieben und zunächst nur die notwendigsten Dinge zu beheben. Die durch den sofortigen Werbungskostenabzug gewonnene Steuerersparnis von oft mehreren tausend Euro schafft neue Investitionsspielräume.