Langenfeld/Monheim Soforthilfe: Wirten droht Rückzahlung

Langenfeld/Monheim. · Die wegen Einbußen in der Pandemie gewährte Soforthilfe entpuppt sich für viele Gastronomen als Falle. Der Abrechnungsmodus des Landes wurde jetzt ausgesetzt. Dehoga-Verband ist skeptisch.

Dino Engelhardt vom Langenfelder „Dino’s Sport-Café“ kann nicht nachvollziehen, warum die Corona-Soforthilfe nun doch zurückgezahlt werden soll.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Die Hiobsbotschaft für viele Gastwirte kam vorige Woche mit der Post. Da erfuhren sie, dass die großzügige Corona-Soforthilfe, die sie über die Krise retten sollte, teilweise, oft auch komplett zurückgezahlt werden müsse, weil viele Ausgaben der Unternehmer nicht einbezogen werden. Darauf war niemand vorbereitet. „Die Bedingungen für die Hilfe im Nachhinein zu ändern und dann zu 100 Prozent zurück zu fordern, ist unanständig und unmoralisch“, wettert der Langenfelder Dino Engelhardt von „Dino’s Sport-Café“ an der Langforter Straße auf seiner Facebook-Seite. Auch er hat 15 000 Euro bekommen.

„Wenn ich die zurückzahlen soll, muss ich meine privaten Rücklagen angreifen“, sagt Engelhardt. „Sonst kann ich zumachen.“ Das aber heißt: Wer sich zurzeit mit seinem kleinen Unternehmen oder gastronomischen Betrieb komplett ausziehen muss, um den Rückzahlungsforderungen des Bundes nachzukommen, hat in einer etwaigen zweiten Corona-Welle gar nichts mehr.

„Ich habe mit sieben Kollegen gesprochen“, sagt Gastwirt Engelhardt, „fünf davon müssen schließen, wenn sie zu Kasse gebeten werden.“ Der Umsatz seines Cafés erreiche nach der Krise gerade mal 15 bis 20 Prozent vom normalen Geschäft vor Corona. Zumal sein Café auch noch eng an die benachbarte Sportgemeinschaft Langenfeld (SGL) gebunden ist. Der Sportverein kann sein Bewegungszentrum zurzeit nur Schritt für Schritt wieder öffnen.

Erika Terstesse von der Kaffeezeit am Langenfelder Rathaus erreichte das Schreiben über die Rückzahlungsverpflichtung ausgerechnet im Urlaub. Auch sie musste schlucken. Mit der Corona-Soforthilfe hatte sie die laufenden Kosten für ihr Café am Konrad-Adenauer-Platz gedeckt: Miete, Versicherungen, Strom, Leasing-Gebühr für die Kasse, Abzahlung eines kleinen Kredites, mit dem sie Elektrik und Möbel im relativ jungen Betrieb finanziert hat. Dazu kommen Personalkosten für 450-Euro Kräfte, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden.

Mit ihren Helfern hat Terstesse diverse Aktionen während der Schließung gestemmt, um wenigstens ein bisschen Geld einzunehmen. Aber auch diejenigen, die in Urlaub geschickt wurden, bekamen ihr Geld. Dazu kommt, dass auch gestundete Mieten von der Fördersumme abgezogen werden. „Die müssen wir aber jetzt natürlich nachzahlen“, sagt Terstesse. „Wenn wir die Corona-Hilfe zurück erstatten müssen, können wir zusätzlich zur doppelten Miete noch 3000 Euro monatlich aufbringen.“ Dabei laufe das Geschäft natürlich nach wie vor nicht wie vor der Pandemie.

Die städtische Unterstützung für Solo-Unternehmen in der Krise hat Terstesse nicht in Anspruch genommen. „Da lag die Messlatte sehr hoch“, sagt sie, „und man musste zuerst die Hilfe des Landes in Anspruch genommen haben.“

Auch Markus Preikschat, Wirt des „Spielmann“ in der Monheimer Altstadt ist sauer. „Laut Steuerberater soll ich die Hälfte der Corona-Hilfe zurückzahlen. Das ist keine Hilfe“, sagt er. Auch die Branchen-Kollegen könnten es nicht fassen. Alle gestundeten Kosten werden auf die Zahlung angerechnet, kritisiert Preikschat. „Und wer mit Außer-Haus-Verkäufen in der Krise den eigenen Kühlschrank füllte, muss nun erfahren, dass diese Einnahmen auch angerechnet werden. Wie sollen wir so über den Winter kommen?“ Allein die Soforthilfe der Stadt Monheim sei eine echte Unterstützung. In seinem Fall habe sie 50 Prozent der Miete übernommen. „Das ging ­problemlos.“

Konfrontiert mit den massiven Protesten aus der Wirtschaft, hat das Land Nordrhein-Westfalen jetzt erst einmal die Nachprüfungen der Corona-Soforthilfe gestoppt. Das war auch die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Nordrhein. „Besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld gedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen“, sagt Bernd Niemeier, Präsident des Dehoga Nordrhein. Er hoffe, dass das Verfahren jetzt nicht nur um ein paar Monate verschoben, sondern nachträglich angepasst werde.