Monheim Zimmermann weist Kritik an Greisbachplänen zurück

Monheim · Bürgermeister weist die Kritik von Haus und Grund zurück. Marina rechtfertigt keine Zwangsmaßnahmen.

Der Greisbachsee in Monheim mit Blick auf den Rhein.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

. Nach Kritik des Vereins Haus und Grund an den Planungen rund um den Greisbachsee weist Bürgermeister Daniel Zimmermann Vorwürfe zurück, dass die Marina keine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertige. „Natürlich ist die Marina alleine keine Rechtfertigung. Die städtebauliche Maßnahme bezieht sich auf eine viel größere Fläche – auf dem freiwerdenden Braas-Gelände östlich des Sees können neue Wohn- und Gewerbegebiete entstehen“, erklärt Zimmermann. „Der Vorwurf, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme diene der Stadt letztlich dazu, eine Marina am Greisbachsee zu realisieren, geht schon deshalb ins Leere, weil die Stadt bereits alle nötigen Flächen durch Ankäufe erworben hat. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme könnte lediglich die Gesamtentwicklung vor allem im Osten und Süden des Sees ordnen – und das unabhängig davon, ob der See für eine Marina, als Badesee oder für andere Sport- und Freizeitangebote geöffnet wird.“

Die sinnvolle Gesamtentwicklung größerer Areale wie der Fläche vom Rhein bis zum Knipprather Wald liege in der Verantwortung der Stadt: „Es kann nicht sein, dass man brach fallende Flächen dem freien Markt und damit einer ungeordneten Entwicklung überlässt. Die Stadt hat die Verantwortung, diese Entwicklung zu steuern“, sagt Zimmermann. Auch der Kauf der ehemaligen Auskiesungsflächen am Kielsgraben steht im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Areals. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben die Firma Braas und die Stadt am 30. Juni den Kaufvertrag für die Flächen unterzeichnet, die für den Sportplatzbau benötigt werden, sowie die umliegenden Flächen, die gemäß Rekultivierungsplan noch von der Firma Braas bis Ende 2025 rekultiviert werden müssen.

Haus und Grund rät Anliegern
der Flächen zu einer Klage

Im Rahmen der vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Baumberg Süd“ werden nun unter anderem alle Flächen des Bereichs betrachtet, bewertet und geprüft, ob die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gegeben sind. Der Verein Haus und Grund rät Anliegern nun, mittels eines Normenkontrollverfahrens zu klagen. „Eine tatsächliche Entwicklungsmaßnahme wurde noch gar nicht eingeleitet“, stellt Zimmermann klar. „Gegen eine bloße Voruntersuchung kann man nicht klagen.“ Mit einer beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können Planungsgewinne abgeschöpft werden, um Infrastrukturkosten zu finanzieren. Um Spekulationen zu unterbinden und über gegebenenfalls frei werdende Grundstücke verfügen zu können, wurde eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. „Das Versprechen, dass es keine Enteignungen gibt, gilt aber weiterhin“, betont Zimmermann. „Diese Instrumente richten sich nicht gegen Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien.“ Die Stadt habe da eher die nicht mehr benötigten Gewerbegrundstücke von Henkel und Braas im Blick.