Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlungen

Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, kann sich dadurch eine fristlos Kündigung einhandeln. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts ist in diesem Fall das Vertrauensverhältnis des Vermieters zu seinem Mieter grundlegend zerstört. Daher sei es dem Vermieter nicht zuzumuten, dass er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an dem Mietverhältnis festhalten muss (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10).

Das Gericht gab damit einem Vermieter Recht. Sein Mieter hatte trotz mehrfacher Abmahnung die Miete immer wieder unpünktlich gezahlt, beispielsweise erst zur Monatsmitte. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos.

Der BGH sah diese Kündigung als berechtigt an. Mit den Abmahnungen habe der Vermieter dem Mieter immer wieder Gelegenheit gegeben, das gestörte Vertrauen wiederherzustellen. Diese Gelegenheit habe der Mieter nicht genutzt. Der BGH wertete dies als „gravierende Pflichtverletzung“.