Für Mieten gelten zwei Obergrenzen
Berlin (dpa/tmn) - Alles wird teuer. Doch man sollte meinen, für Mieten gilt es besonders. Dabei gilt auch für die Nutzungsgebühr einer Wohnung oder eines Hauses eine Obergrenze - genau genommen sogar zwei.
Mieten dürfen nicht unbegrenzt angehoben werden. Vermieter müssten zwei Obergrenzen beachten, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Zum einen dürfe er nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Zum anderen dürfe die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.
Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssten begründet sein, erklären die Experten. Dabei könnten sich Vermieter auf den Mietspiegel der Gemeinde oder Vergleichswohnungen beziehungsweise Sachverständigengutachten beziehen. Nicht ausreichend sei es, wenn der Vermieter schreibe: „Alles wird teurer.“