Pflastersteine könnten sich durch Ausdehnung des Bodens durch Frost angehoben haben.
Einzelne Stolpersteine stellen daher nun unter Umständen eine Unfallgefahr dar. Hier sind Hausbesitzer in der Pflicht: Kommen sie der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nach, müssen sie im Schadensfall haften.