Grillunfälle können teuer werden

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Gerade in der warmen Jahreszeit kommt es wieder vermehrt zu Grillunfällen. Jedoch haftet in solch einem Fall nicht nur die grillende Person. Auch unmittelbar Beteiligte müssen Verantwortung übernehmen.

Wird beim Grillen ein Umstehender durch eine Stichflamme verletzt, haften alle am Grillen unmittelbar Beteiligten. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg aufmerksam. Die Hälfte der 4000 in Deutschland verzeichneten Grillunfälle pro Jahr komme dadurch zustande, dass jemand Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus unsachgemäß verwende. Es reicht dem BdV zufolge auch nicht aus, sich nur gegen einen Brandbeschleuniger auszusprechen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen: 9 U 129/08) zufolge müsse man demjenigen, der Spiritus oder Benzin verwenden wolle, das Mittel aus der Hand nehmen.