Haus vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Mängel prüfen
Berlin (dpa/tmn) - Fünf Jahre haben Hausbesitzer Zeit, Baumängel auszumachen und von den Baufirmen kostenlos beheben zu lassen. Daher sollten sie auch in dieser Zeit auf Fehlersuche gehen, so der Verband Privater Bauherren in Berlin.
Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewährleistungsfrist beginne mit Bauabnahme. Der Hausbesitzer muss den Mangel schriftlich rügen und der Firma eine angemessene Frist zu Beseitigung einräumen. Außerdem müsse er die richtige Firma kontaktieren, warnt der VPB. Denn fordert er unter mehreren am Bau beteiligten Unternehmen das falsche zur Schadensbeseitigung auf, könne dieses An- und Abfahrt sowie die Arbeitszeit in Rechnung stellen.
Ein Warnzeichen für Mängel kann etwa die Heizkostenrechnung sein: Ist eine Wärmepumpe falsch dimensioniert oder heizt die Fußbodenheizung nicht richtig, könne diese zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Weitere Mängel, die nicht sofort entdeckt werden, sind den Angaben zufolge etwa eine schlechte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit oder schlecht isolierte Fenster. Auch Risse im innenliegenden, verputzten Mauerwerk oder von Fliesenspiegeln tauchen erst im Laufe der Zeit auf, genauso wie Veralgungen und Vermoosungen in und auf Wärmedämmungen. Platzt Putz ab, könne die Dampfbremsfolie nicht fachgerecht verlegt sein.