Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Andernfalls drohen Anliegern unter Umständen Schadenersatzforderungen.
Ob und wie viel Fläche der öffentlichen Fußwege Hausbesitzer um ihr Grundstück herum im Blick haben müssen, regeln zum Beispiel Landesstraßengesetze. Wie oft das Laub entfernt werden muss, ist hingegen nicht genau geregelt. Die Verbraucherschützer verweisen auf ein Urteil des Landgerichtes Coburg (Az: 14 0742/07), wonach es nicht notwendig und zumutbar ist, den ganzen Tag über zu fegen. Aber viel genutzte Wege müssten häufiger gereinigt werden als selten benutzte Flächen.