Hauseigentümer müssen vor Dachlawinen schützen
Bielefeld (dpa/tmn) - Bei einer extremen Wetterlage müssen Hauseigentümer Passanten vor Dachlawinen schützen. Das entschied das Landgericht Bielefeld. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Autofahrers statt.
Zwar sei es zunächst Aufgabe jedes Einzelnen, sich vor eventuellen Gefahren von Dachlawinen zu schützen. Daher habe der Hauseigentümer auch keine generelle Pflicht, die Gefahr zu bannen. Bei starkem Schneefall und einer stark frequentierten Straße könne eine solche Pflicht ausnahmsweise aber doch bestehen (Aktenzeichen: 8 O 310/10).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Autofahrers statt. Der Wagen des Klägers wurde während der Vorbeifahrt von einer herabstürzenden Dachlawine beschädigt. Der Halter verlangte daher von dem Hauseigentümer Schadenersatz. Das Landgericht sah in diesem Fall die Forderung als berechtigt an. Denn an dem fraglichen Tag sei es zu starkem Schneefall gekommen. Außerdem liege das Haus an einer Durchgangsstraße mit hohem Verkehrsaufkommen. Daher habe der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.