In dem Fall hatte ein Mieter seine Nachbarn beschuldigt, hinter der zwei Meter hohen Hecke zu stehen und persönliche Äußerungen aufzuschnappen. Das verstoße gegen seine Persönlichkeitsrechte. Deshalb verlangte er von den Nachbarn, die Hecke auf einen Meter zurückzuschneiden.
Die Richter wiesen diese Forderung ab. Laut Landesrecht dürfe die Hecke in diesem Fall eine Höhe von 2,10 Metern haben. Daher müsse der Nachbar die Hecke nicht stutzen. Ob die Nachbarn dabei persönliche Äußerungen des Klägers belauscht haben sollten, sei unerheblich.