Höhere Miete nach Modernisierung: Reparaturkosten abziehen

München (dpa/tmn) - Instandhaltung oder Modernisierung? Die Art der Repararaturen ist entscheidend und kann im Zweifelsfall zu einer Mieterhöhung führen, wenn eine Mietwertsteigerung vorliegt.

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Bei einer Modernisierung können Vermieter die Miete erhöhen. In einem solchen Fall dürfen sie 11 Prozent der für die jeweilige Wohnung aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Darauf weist der Mieterverein München hin. Bei einer Instandsetzung ist das nicht zulässig. Nutzen Vermieter anstehende Reparaturen für Modernisierungsmaßnahmen, sollten Mieter genau hinschauen. Denn dann müssen fiktive Reparaturkosten berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Ein Vermieter tauscht alte, reparaturbedürftige Fenster gegen neue aus. Eingebaut werden schalldämmende, isolierverglaste Fenster für insgesamt 5000 Euro. Da dies zugleich eine Wohnwertverbesserung ist, kann der Vermieter diese Kosten umlegen - allerdings nur teilweise. Abgezogen werden müssen die Kosten, die der Einbau einfacher Fenster verursacht hätte, in diesem Fall 3000 Euro. Aus dem verbleibenden Betrag ergibt sich eine maximale Mieterhöhung von 220 Euro pro Jahr (11 Prozent von 2000 Euro).